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Webinare zum geistigen Eigentum gut besucht
Die ersten drei in einer Reihe von sechs Webinaren über den strategischen Umgang mit geistigem Eigentum waren gut besucht und stießen auf viel Interesse
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Schnellverfahren des niederländischen Patentamts OCN für Mittel zur Bekämpfung von Corona
Für Erfindungen, die zur Bekämpfung des Coronavirus beitragen, bietet das niederländische Patentamt (OCN), das wiederum unter die nationale Unternehmensagentur „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“ fällt, ein Schnellverfahren für die Recherche in digitalen Patentdatenbanken.
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Neuer Standort für das Büro in Groningen
Die Groninger Geschäftsstelle von V.O. ist am 7. Dezember in die Leonard Springerlaan 17 umgezogen.
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Rising Stars und namhafte Experten
Das britische Magazin über geistiges Eigentum „Managing Intellectual Property“ veröffentlicht jedes Jahr im November eine Liste von „Rising Stars in IP“.
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Deutsche Ratifizierung des EU-Patents rückt wieder etwas näher
Anfang diesen Jahres entschied das Deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes für die Ratifizierung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) verfassungswidrig war, da das Gesetz nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen worden war.
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Rising Stars und namhafte Experten
Das britische Magazin über geistiges Eigentum „Managing Intellectual Property“ veröffentlicht jedes Jahr im November eine Liste von „Rising Stars in IP“. Diese Liste wird u. a. anhand von Umfragen unter Kanzleien auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und Patentanwälten zusammengestellt. Vor Kurzem wurde eine Liste der „namhaften Experten“ hinzugefügt, die eine Anerkennung für jene Experten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums darstellt, die bisher als neue Rising Stars aufgelistet wurden. Als neue Rising Stars wurden die Patentanwälte Jetze Beeksma, Henri van Kalkeren und Peter de Lange und als namhafte Experten Martin Klok und Rutger Timmer ausgezeichnet.

Deutsche Ratifizierung des EU-Patents rückt wieder etwas näher
Anfang diesen Jahres entschied das Deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes für die Ratifizierung des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) verfassungswidrig war, da das Gesetz nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestags beschlossen worden war.
Am 26. November 2020 verabschiedete der Deutsche Bundestag (vgl. Abgeordnetenhaus in den Niederlanden und Belgien) das Gesetz mit der erforderlichen Mehrheit. Der nächste Schritt im deutschen Ratifizierungsprozess ist die Zustimmung durch den Bundesrat (vgl. Senat). Die Sitzung des Bundesrates ist für den 18. Dezember 2020 anberaumt.
Nach Angaben der Europäischen Kommission wäre es nun möglich, dass das EPG und das Einheitspatent (auch EU-Patent genannt) 2022 in Kraft treten. Dies würde bedeuten, dass im Laufe des Jahres 2021 die so genannte „Sunrise“-Übergangszeit beginnen würde, während dieser für bestehende europäische Patentrechte von der „Opt-Out“-Regelung Gebrauch gemacht werden kann. Infolge dieser Regelung werden bestehende europäische Patentrechte weiterhin dem gegenwärtigen System unterliegen, und etwaige Gerichtsverfahren werden weiterhin vor den nationalen Gerichten durchgeführt.
Lesen Sie auch unsere Datei ‘Ein neues europäisches Patentsystem‘.

Webinare zum geistigen Eigentum gut besucht
Die ersten drei in einer Reihe von sechs Webinaren über den strategischen Umgang mit geistigem Eigentum waren gut besucht und stießen auf viel Interesse. Das erste Webinar befasste sich mit Patenten im Allgemeinen, das zweite mit Marken- und Designschutz und das dritte mit Patentdatenbanken und Recherche. Sie können diese drei Webinare auf unserer Website ansehen.
Der vierte Teil, der die Themen Zusammenarbeit, Geheimhaltungsvereinbarungen und Verschwiegenheit behandelt, wird am 17. Dezember gesendet. Darüber können Sie mehr im Beitrag über Zusammenarbeiten lesen. Im Webinar „Wertfestsetzung, Lizenz und Verkauf“ erzählen am 18. Februar 2021 Rechtsanwältin Annelies de Bosch Kemper und Patentanwalt Martin Klok alles über die Festsetzung des Wertes Ihres geistigen Eigentums. Darin erfahren Sie alles über die Faktoren, die bei der Wertfestsetzung eine Rolle spielen, welche Methode dafür angewendet wird, welche verschiedenen Lizenzen es gibt, worauf Sie beim Anbieten oder Abschließen von Lizenzen achten müssen und was Sie beim Verkauf Ihres geistigen Eigentums sonst noch beachten müssen.
Im sechsten und letzten Webinar „Verletzung und Widerspruch“, das am 18. März 2021 stattfindet, erläutert Patentanwalt Henri van Kalkeren, welche Faktoren bei einer Patentverletzung und dem Einlegen eines Einspruchseine Rolle spielen. Darin erklärt er was ein Nichtigkeitsverfahren ist und den Unterschied zum Einspruch. Darüber hinaus wird das Vorgehen erklärt, wenn jemand Ihr Patent verletzt oder wenn Sie selbst beschuldigt werden, ein Patent verletzt zu haben.
In den Webinaren können Sie über den Live-Chat Fragen stellen. Ein Team von Patentanwälten wird diese beantworten. Die Webinare beginnen immer um 15:00 Uhr. Auf unserer Website können Sie sich für die kommenden Seminare anmelden. Außerdem sind die bereits abgehaltenen Webinare auf unserer Website einsehbar.
Schnellverfahren des niederländischen Patentamts OCN für Mittel zur Bekämpfung von Corona
Für Erfindungen, die zur Bekämpfung des Coronavirus beitragen, bietet das niederländische Patentamt (OCN), das wiederum unter die nationale Unternehmensagentur „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“ fällt, ein Schnellverfahren für die Recherche in digitalen Patentdatenbanken. Obwohl eine derartige Recherche normalerweise ungefähr vier Wochen in Anspruch nimmt, bietet das OCN nun ein erheblich kürzeres Verfahren von nur zwei Werktagen an. Dabei wird eine orientierende Prüfung durchgeführt, woraus ersichtlich wird, was bereits von anderen im selben Fachgebiet erfunden wurde. Diese Prüfung macht deutlich, welche bestehenden technischen Lösungen verwendet werden können. Basierend darauf kann entschieden werden, ob ein Patent angemeldet werden soll. Das OCN weist jedoch darauf hin, dass dieses Schnellverfahren weder eine Neuheitsprüfung noch eine verbindliche Empfehlung darstellt. Sie kann nur als Hilfe für Unternehmer betrachtet werden, den Markt zu erkunden. Ausgehend von diesen Rechercheergebnissen sollte noch eine weitere Recherche in Patentdatenbanken erfolgen und/oder ein Patentanwalt herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von OCN

Neuer Standort für das Büro in Groningen
Die Groninger Geschäftsstelle von V.O. ist am 7. Dezember in die Leonard Springerlaan 17 umgezogen. Vor genau 13 Jahren, war das Büro von der Heresingel 7 in die Heresingel 3 umgezogen. Die monumentalen, klassischen Gebäude, die an das Stadtzentrum angrenzen, wurden nun für eine wirkungsvoll angeordnete und ebenerdige Büroeinheit im Martini Trade Park auf der Südseite von Groningen in der Nähe des Knotenpunktes Julianaplein Platz eingetauscht. Die neuen Räumlichkeiten erwecken ein modernes und frisches Erscheinungsbild. Das Büro ist von den Autobahnen A7 und A27 gut erreichbar und verfügt über eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Kollegen sind über ihre neuen Räumlichkeiten erfreut und ihre Dienste stehen bestehenden und neuen Kunden zur Verfügung.