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Vattenfall Solar Team präsentiert neues Solarfahrzeug
Am 8. Juli präsentierte das Vattenfall Solar Team voller Stolz das neue Fahrzeug Nuna11.
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Videokonferenzen verstoßen nicht gegen das Europäische Patentübereinkommen
Am 16. Juli hat die Große Beschwerdekammer (GB) des Europäischen Patentamts (EPA) einen ersten Hinweis auf den Inhalt der Entscheidung in der Videokonferenzsache G 1/21 gegeben.
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Hohe Notierung in den Rankings
Mehrere Verlage, die Themen zum gewerblichen Rechtsschutz international veröffentlichen, haben in den vergangenen Monaten ihre jährlichen Rankings und Awards bekanntgegeben, und V.O. ist stolz auf seine guten Notierungen.
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UPC wieder in Gang
Die Einführung des neuen europäischen Patentsystems, das aus dem Einheitspatent (Unitary Patent, UP) und dem sog. Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) besteht, hat sich zweimal verzögert, nachdem im Jahr 2017 und im Dezember 2020 beim deutschen Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Ratifikation eingelegt worden war.
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Hohe Notierung in den Rankings
Mehrere Verlage, die Themen zum gewerblichen Rechtsschutz international veröffentlichen, haben in den vergangenen Monaten ihre jährlichen Rankings und Awards bekanntgegeben, und V.O. ist stolz auf seine guten Notierungen. Im Juni wurde V.O. von Managing IP (MIP) als „Tier 1 Patent Prosecution Firm“ und „Tier 2 Trademark Prosecution Firm“ anerkannt. Außerdem erhielt unsere Kanzlei vor kurzem von Intellectual Asset Management (IAM) eine Klassifikation als „recommended firm“ in der Kategorie Patent Prosecution. Die folgenden Patentanwälte von V.O. wurden von IAM als „recommended individuals“ qualifiziert: Marco Box, Bettina Hermann, Annemie Jaeken, Leo Jessen, Hajo Kraak, Bernard Ledeboer, Marco Molling, Otto Oudshoorn und Frits Schut.
Siehe auch unsere Website.
UPC wieder in Gang
Die Einführung des neuen europäischen Patentsystems, das aus dem Einheitspatent (Unitary Patent, UP) und dem sog. Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) besteht, hat sich zweimal verzögert, nachdem im Jahr 2017 und im Dezember 2020 beim deutschen Verfassungsgericht Beschwerde gegen die Ratifikation eingelegt worden war. Das Verfassungsgericht hat am 9. Juli ein Urteil veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die letzten formellen Schritte für die deutsche Ratifikation abgeschlossen werden können, sodass die Ratifikation in Deutschland voraussichtlich im Laufe von 2022 erfolgen kann.
Siehe auch https://www.vo.eu/de/datei/up-upc/
Vattenfall Solar Team präsentiert neues Solarfahrzeug
Am 8. Juli präsentierte das Vattenfall Solar Team voller Stolz das neue Fahrzeug Nuna11, einen Rennwagen auf drei Rädern mit Solarantrieb und voller technischer Innovationen. Die auffallendsten Merkmale sind die besondere Position des dritten Rads und das schräg angeordnete Solarpaneel. Das hochmotivierte Team ist fest entschlossen, mit Nuna11 im Oktober die „Solar Challenge Morocco“ zu gewinnen. Im Jahr danach steht dann die berühmte „Bridgestone World Solar Challenge“ auf dem Programm. Die Strecke dieses Härtetests für Solarmobile führt quer durch Australien, von Darwin zum gut 3000 km südlicher gelegenen Adelaide. Das Vattenfall Solar Team hat einen guten Ruf zu verteidigen, denn das Team hat dieses Rennen bereits sieben (!) Mal gewonnen.
Das Solarauto des Vattenfall Solar Teams wird alle zwei Jahre von einem neuen Studententeam neu entworfen und von Hand gebaut. Auf diese Weise können die Studenten der TU Delft immer wieder Innovationen durchführen. Sie arbeiten mit den neuesten Techniken und Materialien und leisten so auch einen Beitrag zur Entwicklung zukünftiger PKW. Die Teilnahme an den Wettbewerben in Australien und Südafrika ist eine Investition in sowohl die eigene Entwicklung als auch in höhere Nachhaltigkeit im Bereich Mobilität. Als Sponsor des Teams sorgt V.O. dafür, dass der Schutz der Erfindungen „top of mind“ bleibt. Dadurch behält das Team eine bessere Kontrolle über die eigenen Innovationen und die Finanzierung wird vereinfacht. Wenn Corona das Spiel nicht verdirbt, kann das Team ab jetzt die Tage bis zum Start im Oktober zählen. Wir wünschen den Teammitgliedern viel Erfolg und viel Spaß!
Videokonferenzen verstoßen nicht gegen das Europäische Patentübereinkommen
Am 16. Juli hat die Große Beschwerdekammer (GB) des Europäischen Patentamts (EPA) einen ersten Hinweis auf den Inhalt der Entscheidung in der Videokonferenzsache G 1/21 gegeben.
Auf der Website des EPA wird in einer Pressemitteilung bestätigt, dass eine obligatorische Videokonferenz “in einem allgemeinen Notfall” nicht gegen Artikel 116 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) verstößt. Die GB wird die endgültige Entscheidung und die vollständige Begründung in spätestens einigen Wochen veröffentlichen.
Das deutsche Unternehmen Rohde & Schwarz hatte im März 2021 eine Frage an das GB gerichtet, ob ein mündliches Verfahren nach Artikel 116 EPÜ ohne Zustimmung der Parteien durch eine Videokonferenz ersetzt werden kann. Mehrere Patentanwaltskanzleien hinterfragten unter anderem auch, ob die Durchführung aller oder eines Teils der Anhörungen per Videokonferenz statt persönlich, wie es das EPA seit Anfang 2020 macht, einen nachteiligen Effekt haben könnte.