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Patenterteilung im Schnellverfahren

Von der Patentanmeldung beim Patentamt bis zur tatsächlichen Patenterteilung können wegen der langen Wartezeiten oft Jahre vergehen. Manchmal kann es aber auch unerwartet schnell gehen.

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Patenterteilung im Schnell­verfahren

Von der Patentanmeldung beim Patentamt bis zur tatsächlichen Patenterteilung können wegen der langen Wartezeiten oft Jahre vergehen. Manchmal kann es aber auch unerwartet schnell gehen.


Das durfte Patentanwalt Peter de Lange erleben, als er für seinen Mandanten eine Patentanmeldung für eine Chemieanlage beim australischen Patentamt einreichte. In der vorangegangenen internationalen (PCT) Phase war dieselbe Anmeldung vom Europäischen Patentamt bereits positiv beurteilt worden. Da die frühere Beurteilung sich günstig auf die Folgebewertung in Australien auswirken kann, riet de Lange seinem Mandanten, eine beschleunigte Bearbeitung nach dem „Patent Prosecution Highway“ zu beantragen, die üblicherweise aber noch immer mehrere Monate beansprucht. Nachdem die Entscheidung für das beschleunigte Verfahren eingereicht worden war, folgte zur freudigen Überraschung des Mandanten bereits am darauffolgenden Tag die Mitteilung, dass das Patent erteilt werden würde. Die Strategie, optimalen Gebrauch von dem weltweiten System des „Patent Prosecution Highway“ zu machen, erwies sich als äußerst erfolgreich.