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Immer mehr KI Patente
Schon seit Urzeiten träumen Erfinder von selbst denkenden Maschinen. Beim gedanklichen Konzept programmgesteuerter Computer, also lange vor ihrer eigentlichen Herstellung, erhob sich die Frage, ob solche Maschinen zur Intelligenz fähig seien.
Intelligente Software
Heute ist künstliche Intelligenz (KI) mit ihrer vielfältigen, praktischen Anwendung in den diversen Technologiebereichen nicht mehr wegzudenken. Mit intelligenter Software lassen sich beispielsweise Routinearbeiten automatisieren, ärztliche Diagnosen erstellen, Sprache oder Bilder erkennen bzw. interpretieren, Roboter antreiben oder Fahrzeuge autonom fortbewegen.
Durch „maschinell erlernbare“ Mustererkennung und anschließende Modellbildung sind Computer in der Lage, aus Erfahrungen zu lernen und die Welt als eine Hierarchie von Konzepten zu verstehen, wobei jedes Konzept durch seine Beziehung zu einfacheren Konzepten definiert ist. Da die Computer selbständig Fakten aus Erfahrungen sammeln – „Üben“ eines Musters – erübrigt sich menschliches Eingreifen zur formalen Spezifizierung des Wissens, das der Computer zur Ausübung seiner intelligenten Aufgaben benötigt. Die Hierarchie von Konzepten ermöglicht es dem Computer, komplexe Konzepte durch den Aufbau aus einfacheren Konzepten zu erlernen. Sogenannte künstliche neuronale Netze bilden ein wichtiges Teilgebiet künstlicher Intelligenz. Inspiriert vom menschlichen Gehirn sind diese Netzwerke für exakte datenbasierte Entscheidungen zuständig. Häufig sind solche Modelle genau auf eine bestimmte konkrete Situation ausgerichtet.
Die Hierarchie von Konzepten ermöglicht es dem Computer, komplexe Konzepte durch den Aufbau aus einfacheren Konzepten zu erlernen.
Schutz von KI Erfindungen
Alle Erfindungen, die Lösungen eines technischen Problems in einem bestimmten Technologiebereich versprechen, lassen sich durch ein Patent schützen. Der technische Charakter einer Erfindung ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für deren Patentierung . Denn Merkmale einer Erfindung ohne Leistung eines technischen Beitrages, erfüllen nicht die erfinderische Tätigkeit, die eine Bedingung für die Patentfähigkeit ist.
Als Erfindung technischen Charakters wäre die Entwicklung von KI-Trainingsmodellen zu nennen, die eine Konvergenz des neuronalen Netzwerkes beschleunigen oder einen kleineren Datensatz benötigen. Technisch gesehen kann ein Computer dann effizienter arbeiten und somit wäre diese Verbesserung als erfinderische Tätigkeit patentfähig. Des Weiteren sind neuronale Netzwerke in Herzüberwachungsgeräten anwendbar. Mithilfe dieser Technologie lassen sich beispielsweise Herzrhythmusstörungen entdecken. Eine solche KI-Erfindung, die speziell zur Erkennung von Mustern eines Signals und dessen Abweichungen im zeitlichen Ablauf entwickelt wurde, besitzt eine hinreichend definierte technische Brauchbarkeit und damit Patentfähigkeit.
Bekannte Modelle des „maschinellen Lernens“, wie zum Beispiel neuronale Netzwerke, gelten als Standardtechnologie. Wird das neuronale Netzwerk beispielsweise nur als Teil einer bestehenden Anwendung präsentiert, spricht dies meist gegen eine erfinderische Tätigkeit. Diese Voraussetzung kann erfüllt werden, wenn man untersucht, wie die Anwendung und/oder intelligente Komponente im Sinne eines funktionierenden Produkts verändert werden kann. Die Lösung technischer Probleme in einer spezifischen technischen Ausführung kann Merkmal einer erfinderischen Tätigkeit sein.
Trend
V.O. verzeichnet zunehmend Patentanmeldungen mit KI-Erfindungen auf diversen Technologiegebieten. Unserer Erwartung nach wird sich dieser Trend in Zukunft noch fortsetzen. Zudem beobachten wir, dass der Trend auch Technologiebereiche betrifft, die traditionell nicht als computerorientiert gelten. Wie das Europäische Patentamt feststellte, enthalten etwa 40 Prozent der aus dem Gesundheitswesen eingereichten Patentanmeldungen KI-Komponenten oder Aspekte des „maschinellen Lernens“.
Wir denken gerne mit Ihnen über den Rechtsschutz Ihrer künftigen KI Erfindungen nach.
Möchten Sie mehr über KI und die Möglichkeiten zur Patenteirung erfahren?
Unsere Experten informieren Sie gerne über alle Dos und Don´ts.
Jasper Groot Koerkamp
Europäischer und Niederländischer Patentanwalt
Partner
Mohammad Ahmadi Bidakhvidi
Europäischer und Niederländischer Patentanwalt
Associate
+32 16 28 42 80
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