Kurznachrichten
Steuervorteile für Innovation in Belgien
In Belgien gelten in Bezug auf erworbene IP-Rechte einige besondere steuerrechtliche Regelungen.
Russland ändert Regeln für ausländisches geistiges Eigentum
Der Krieg in der Ukraine und die westlichen Sanktionen als Reaktion auf diesen Krieg haben zu wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen seitens Russlands geführt, die sich auch auf die gewerblichen Schutzrechte erstrecken. So kündigte die russische Regierung am 6.
Förderprogramm im Bereich des geistigen Eigentums für kleine und mittelständische Unternehmen
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Förderprogramm „Ideas Powered for business“, ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der EU beim Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte, eingerichtet.
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Neue Ausgabe von Visser’s Annotated European Patent Convention
Eine aktualisierte Ausgabe von Visser's Annotated European Patent Convention, datiert vom 1. März 2022, wird in Kürze veröffentlicht. Diese kann ab sofort über die Wolters Kluwer Verlage bestellt werden.
Neue Ausgabe von Visser’s Annotated European Patent Convention
Eine aktualisierte Ausgabe von Visser's Annotated European Patent Convention, datiert vom 1. März 2022, wird in Kürze veröffentlicht. Diese kann ab sofort über die Wolters Kluwer Verlage bestellt werden. Der „Visser” ist eines der bekanntesten Lehrbücher für (künftige) Patentanwälte auf dem Gebiet des europäischen Patentrechts. Peter de Lange, Patentanwalt bei V.O., hat die Kapitel über Patentierbarkeit, Neuheit und erfinderische Tätigkeit sowie das Kapitel über Berufungsverfahren bei den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes bearbeitet. Neben dem vollständigen Text des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ; englisch European Patent Convention, EPC) enthält „der Visser“ zu jedem Gesetzesartikel auch Kommentare und Interpretationen kompetenter Autoren, die auf der neuesten Rechtsprechung der Berufungskammern beruhen. Dadurch eignet sich die neue Ausgabe sehr gut als Handbuch für die tägliche Praxis und als Lehrbuch für die Zulassungsprüfungen für europäische Patentanwälte.
Russland ändert Regeln für ausländisches geistiges Eigentum
Der Krieg in der Ukraine und die westlichen Sanktionen als Reaktion auf diesen Krieg haben zu wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen seitens Russlands geführt, die sich auch auf die gewerblichen Schutzrechte erstrecken. So kündigte die russische Regierung am 6. März per Dekret an, dass Patentinhaber aus 48 Ländern, die eine – wie es in dem Dekret heißt – unfreundliche Haltung gegenüber Russland einnehmen, 0 % Vergütung für Patentlizenzen erhalten, die die Regierung ohne Zustimmung des Patentinhabers an Dritte vergibt. Zu diesen Ländern gehören auch alle 27 EU-Mitgliedsstaaten inklusive Deutschlands, der Niederlande und Belgiens. Ferner stehen die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, die Schweiz, Japan, Südkorea, Neuseeland, Singapur, Taiwan, Mikronesien, Monaco, Norwegen, Island und San Marino auf dieser Liste. Geschädigte Patentinhaber könnten somit keinen Schadensersatz mehr einfordern.
Vor der Verabschiedung des Dekrets betrug die Vergütung für eine solche Zwangslizenz 0,5 % des aus der nicht genehmigten Nutzung resultierenden Gewinns.
Die russische Regierung weist auch auf die Möglichkeit hin, ein ähnliches Dekret für Markenrechte zu erlassen. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich keine Einschätzung der längerfristigen IP-Situation vornehmen, doch wir verfolgen die Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit. Sollten Sie noch Fragen haben, werden wir versuchen, Sie so gut wie möglich zu beraten.
Förderprogramm im Bereich des geistigen Eigentums für kleine und mittelständische Unternehmen
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat das Förderprogramm „Ideas Powered for business“, ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der EU beim Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte, eingerichtet. Die Regelung ist eine Initiative der Europäischen Kommission und läuft vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022.
Um für die Fördergelder in Betracht zu kommen, kann ein Inhaber, Angestellter oder im Namen des KMU handelnder Bevollmächtigter einen Antrag einreichen. Die Finanzhilfen werden immer direkt an die Unternehmen überwiesen. Das relativ einfache Antragsverfahren wird auf der Website des EUIPO für jedes EU-Land erläutert. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.business.gov.nl.
Kleine und mittlere Unternehmen in den Niederlanden können zwei Arten von Gutscheinen beantragen, je nach der IP-Aktivität, für die sie sich melden: Gutschein 1 für die Registrierung von Marken und Modellen (maximal 1.500 Euro) und Gutschein 2 für die Kosten von Patentanmeldungen (maximal 750 Euro). Ein Unternehmen kann höchstens zwei Gutscheine (je 1 Gutschein jeder Art) beantragen. In Belgien und Deutschland können kleine und mittlere Unternehmen den Gutschein 1 auch für die Kosten einer IP-Beurteilung nutzen.
Steuervorteile für Innovation in Belgien
In Belgien gelten in Bezug auf erworbene IP-Rechte einige besondere steuerrechtliche Regelungen. Dazu gehört unter anderem ein Steuervorteil für Einkünfte aus Innovationen, wobei 85 % der Netto-Einkünfte aus geistigen Eigentumsrechten von der Körperschaftssteuer freigestellt sind. Der sog. Innovationfreibetrag gilt seit 2020, und zwar für ab dem 1. Juli 2016 erhaltene geistige Eigentumsrechte.
Eine andere Regelung in Belgien ist der sog. Steuerkredit. Im Gegensatz zum Innovationsfreibetrag, der als Abzug von steuerpflichtigen Beträgen angewendet wird, ist der Steuerkredit ein Steuervorteil bei der zu zahlenden Körperschaftssteuer.
Sowohl belgische Gesellschaften als auch ausländische Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in Belgien können den Innovationfreibetrag bzw. den Steuerkredit in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu beiden belgischen Regelungen finden Sie auf der Website der Agentschap Innoveren & Ondernemen (VLAIO), der wichtigsten staatlichen Anlaufstelle in Flandern für alle dort ansässigen Unternehmer: www.vlaio.be.